Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der ecohome&more GmbH, Justus-von-Liebig-Straße 8, 28832 Achim (nachfolgend „Auftragnehmer") und ihren Kundinnen und Kunden (nachfolgend „Auftraggeber") über die Planung, Lieferung und Installation von Photovoltaikanlagen, Stromspeichern, Wallboxen, Wärmepumpen sowie Elektroinstallationsleistungen. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers. Rechtserhebliche Erklärungen sind in Schriftform abzugeben; Brief, E-Mail und Telefax genügen dieser Form.
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich. Die Bestellung des Auftraggebers stellt ein verbindliches Angebot dar, das der Auftragnehmer innerhalb von 14 Kalendertagen nach Eingang annehmen kann. Der Vertrag kommt durch die Auftragsbestätigung des Auftragnehmers zustande.
Die Lieferfrist wird im Einzelfall vereinbart. Ist eine vereinbarte Leistung nicht verfügbar, informiert der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich und teilt einen neuen Termin mit; bereits geleistete Zahlungen werden andernfalls innerhalb von 14 Kalendertagen zurückerstattet. Der Verzug des Auftragnehmers setzt in jedem Fall eine Mahnung durch den Auftraggeber voraus. Teilleistungen sind zulässig, soweit sie dem Auftraggeber zumutbar sind.
Die Leistung ist förmlich abzunehmen; über die Abnahme wird ein von beiden Parteien zu unterzeichnendes Abnahmeprotokoll erstellt. Der Auftraggeber wirkt an der Ausführung mit, insbesondere durch die Beschaffung erforderlicher Genehmigungen, statischer Prüfungen und Leitungsauskünfte sowie durch die Sicherstellung von Strom- und Wasseranschluss vor Ort. Verzögert sich die Abnahme aus vom Auftraggeber zu vertretenden Gründen, hat der Auftragnehmer Anspruch auf angemessene Entschädigung.
Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen nach Zugang ohne Abzug fällig. Die Rechnungsstellung erfolgt per E-Mail oder auf dem Postweg. Nach Ablauf der Zahlungsfrist befindet sich der Auftraggeber in Verzug. Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte stehen dem Auftraggeber nur wegen rechtskräftig festgestellter oder unbestrittener Forderungen zu.
Die gelieferte Anlage bzw. die verbauten Komponenten bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers. Der Auftraggeber darf die Vorbehaltsware vor vollständiger Bezahlung weder verpfänden noch sicherungsübereignen und hat Pfändungen oder Insolvenzanträge Dritter unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer nach angemessener Fristsetzung zur Rücknahme berechtigt.
Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen zu Sach- und Rechtsmängeln. Maßgeblich für die Beschaffenheit sind die vereinbarten Leistungsbeschreibungen und Herstellerangaben. Farbliche Abweichungen einzelner Photovoltaikmodule stellen keinen Mangel dar, solange die Leistungsfähigkeit der Anlage dadurch nicht beeinträchtigt wird. Eine Aktualisierungspflicht für digitale Inhalte besteht nur, soweit dies ausdrücklich vereinbart wurde.
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Ein freies Kündigungsrecht des Auftraggebers nach §§ 648, 650 BGB ist ausgeschlossen; unberührt bleiben Ansprüche aus Garantie oder nach dem Produkthaftungsgesetz.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder Unternehmer, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers in Bremen; der Auftragnehmer ist daneben berechtigt, am Erfüllungsort oder am allgemeinen Gerichtsstand des Auftraggebers zu klagen. Für Verbraucher gilt der gesetzliche Gerichtsstand.
Der Auftraggeber kann gegen eine einmalige Zahlung von 2.999 € brutto das Garantiepaket „EcoCare 20" mit einer Laufzeit von 20 Jahren ab Inbetriebnahme hinzubuchen. Es umfasst u. a. die kostenfreie Demontage und Montage von Wechselrichter, Speicher und Wallbox im Garantiefall, Fernwartung, Fehlerüberwachung, technischen Support und Softwareupdates. Ausgeschlossen sind Schäden durch höhere Gewalt, unsachgemäße Nutzung, Tierbisse, Eingriffe Dritter, nicht genehmigte Änderungen sowie das Fehlen eines Fernzugriffs auf die Anlage. Das Paket ist nicht verlängerbar und nicht übertragbar und ergänzt die gesetzlichen Mängelrechte, ohne sie zu ersetzen.
Der Auftraggeber stellt tragfähige Dachflächen, intakte Unterspannbahnen sowie den erforderlichen Zugang zum Installationsort sicher. Zeigen sich während der Ausführung unvorhersehbare bauliche Mängel – etwa beschädigte Unterspannbahnen oder statische Defizite – ist der Auftragnehmer berechtigt, die Arbeiten bis zur Behebung durch einen gesonderten Zusatzauftrag zu unterbrechen. Die hierdurch entstehenden Kosten trägt der Auftraggeber; sich daraus ergebende Verzögerungen verlängern die vereinbarten Ausführungsfristen entsprechend. Ein Rücktrittsrecht des Auftraggebers wegen solcher baulich bedingter Verzögerungen ist ausgeschlossen.
Wünscht der Auftraggeber nach Vertragsschluss Änderungen oder Erweiterungen des vereinbarten Leistungsumfangs, wird der dadurch entstehende Mehraufwand nach tatsächlichem Zeit- und Materialaufwand zu den jeweils gültigen Einzelpreisen des Auftragnehmers vergütet. Der Auftragnehmer kann die Umsetzung bis zur Bestätigung der Zusatzkosten zurückstellen; hierdurch bedingte Verzögerungen verschieben die vereinbarten Ausführungsfristen entsprechend.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.